FAQs

„Ab wann darf ich zur Kinder- oder Jugendfeuerwehr“

Die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr ist ab dem 6. Lebensjahr möglich. Ab dem 10. Lebensjahr erfolgt der Übertritt (bzw. für Neuaufnahmen Eintritt) in die Jugendfeuerwehr.

„Was benötige ich für die Kinder- und Jugendfeuerwehr?“

Voraussetzung für die Aufnahme in die Kinder- oder Jugendfeuerwehr sind lediglich das passende Alter (siehe oben) und die Zustimmung deiner Eltern.

„Wann treffen sich Kinder- oder Jugendfeuerwehr?“

Die Dienstpläne für Kinder- und Jugendfeuerwehr findet ihr im folgenden Link. Zusätzlich zu den regelmäßig stattfindenden Ausbildungsdiensten finden jährlich weitere Veranstaltungen (Berufsfeuerwehrtage, Kuchenfuhre, Weihnachtsbaumbrennen und viele mehr) statt.

„Was tun wenn ich mal nicht zum Kinder- oder Jugendfeuerwehrdienst erscheinen kann?“

Bitte meldet euch stets beim Kinder- oder Jugendfeuerwehrwart ab wenn ihr verhindert seid.

„Was kostet denn die Kinder- und Jugendfeuerwehr?“

Sämtliche Angebote der Kinder- und Jugendfeuerwehr für die Mitglieder sind genau wie der Eintritt und die Ausrüstung vollkommen kostenfrei.

Eure Antwort war nicht dabei und ihr habt noch mehr Fragen? Kein Problem! Zögert nicht unseren Kinder- und Jugendfeuerwehrwarten diese zu stellen: